Aktualisiert: 15. August 2026
BIG Zusatzbeitrag 2026 im Detail
Der Zusatzbeitrag der BIG direkt gesund liegt 2026 bei 3,69 %. Zusammen mit dem
allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % nach Paragraph 241 SGB V ergibt das einen Gesamtbeitrag von
18,29 %, den Du Dir als Angestellter hälftig mit Deinem Arbeitgeber teilst (Paragraph
249 Absatz 1 SGB V). Dein eigener Anteil liegt damit bei 9,145 % des Bruttogehalts, bei 3.000 Euro
Brutto sind das rund 274 Euro im Monat. Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50
Euro monatlich. Zur ehrlichen Einordnung gehört: Die BIG liegt über beiden gängigen Vergleichswerten,
nämlich 0,59 Prozentpunkte über dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 % und 0,79 Prozentpunkte über
der Schätzerkreis-Prognose von 2,9 %. Je nach Methodik sind das zwischen rund 71 und 279 Euro
Mehraufwand im Jahr. Selbstständige trifft das doppelt, sie tragen die 18,29 % ohne Arbeitgeberanteil
allein (Paragraph 240 SGB V).
Du suchst eine klare Antwort:
Wie hoch ist der BIG Zusatzbeitrag 2026, und was bedeutet er für Dein Gehalt? Auf dieser
Seite bekommst Du den genauen Wert, eine Kostentabelle nach Gehaltsstufen, die ehrliche Einordnung gegen den
GKV-Schnitt und die Antwort auf die wichtigste Folgefrage: Lohnt sich ein Wechsel? Wenn Du danach den
vollständigen Überblick über die BIG direkt gesund mit allen Leistungen sehen willst, führt der Weg ins BIG direkt gesund im Gesamt-Profil.
Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:
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Der BIG Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 3,69 Prozent. Das ist der
kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der BIG direkt gesund, einer bundesweit geöffneten Krankenkasse, die
in allen 16 Bundesländern wählbar ist. Der Wert gilt nach der Satzung der BIG (16. Nachtrag, Stand
01.01.2026) und dem aktuellen Beitragssatz-Stand auf big-direkt.de.
Damit liegt die BIG über dem GKV-Schnitt, und zwar über beiden
gängigen Vergleichswerten. Gegenüber dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 Prozent (IW-Kurzbericht Nr.
33/2026, Pimpertz, 11.05.2026) sind das 0,59 Prozentpunkte mehr. Gegenüber der Schätzerkreis-Prognose von
2,9 Prozent für 2026 sind es sogar 0,79 Prozentpunkte. Was das in Euro bedeutet, zeigt die Kostentabelle weiter unten.
Den vollständigen Überblick über die BIG direkt gesund mit Leistungen, Bonusprogramm
und Entscheidungsmatrix findest Du im BIG direkt gesund im
Gesamt-Profil. Wie sich der BIG-Beitrag in den Markt aller Kassen einordnet, zeigt der Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick. Diese Seite konzentriert
sich ganz auf den Zusatzbeitrag und was er für Dich bedeutet.
Ein Beitragssatz in Prozent sagt Dir wenig, solange Du nicht weißt, was er in Euro
bedeutet. Hier ist die Beispielrechnung nach Gehaltsstufen. Wichtig vorab: Den Zusatzbeitrag trägst Du nicht
allein.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen den gesamten Krankenkassenbeitrag je zur Hälfte (Paragraph 249 Abs. 1 SGB V), seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt das auch für den Zusatzbeitrag.
Dein Arbeitnehmer-Anteil am BIG-Zusatzbeitrag entspricht also dem halben
Zusatzbeitragssatz: Brutto-Monatsgehalt mal 1,845 Prozent (die Hälfte von 3,69 Prozent).
Dazu kommt Dein Anteil am allgemeinen Beitragssatz. Der gesamte Arbeitnehmer-Anteil am Krankenkassenbeitrag
liegt bei 9,145 Prozent (die Hälfte von 18,29 Prozent). Gerechnet wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze
(BBG) von 5.812,50 Euro pro Monat. Verdienst Du mehr, wird nur bis zu dieser Grenze
gerechnet.
Den GKV-Vergleichsrechner nutzen, um Deinen
persönlichen Beitrag inklusive Pflegeversicherung mit anderen Kassen zu vergleichen.
Das ist die wichtigste Folgefrage. Die ehrliche Antwort beginnt mit dem Mehraufwand
in Euro. Wie viel zahlst Du bei der BIG mehr als bei einer Kasse, die genau auf dem GKV-Schnitt liegt? Hier
sind beide Vergleichsmethodiken nebeneinander.
Je nach Vergleichsmethodik liegt der Mehraufwand also zwischen rund 71 und 95 Euro
pro Jahr im unteren Einkommensbereich und bis ca. 209 bis 279 Euro pro Jahr im BBG-Bereich
(Arbeitnehmer-Anteil). Das ist Dein Geld, und die Frage bleibt berechtigt: Bekommst Du für diesen
Mehraufwand einen Gegenwert?
Hier lohnt der Blick auf die Leistungsseite. Die BIG bietet Programme, mit denen
sich der Mehraufwand teilweise zurückholen lässt. Wie das BIG-Bonusprogramm gegen den Beitrag gerechnet werden kann und
welche Leistungen wie die Erstattung für professionelle
Zahnreinigung die BIG übernimmt, zeige ich Dir auf den verlinkten Seiten. Ob sich das für Dich
summiert, hängt von Deiner tatsächlichen Teilnahme ab.
Wenn die BIG den Zusatzbeitrag erhöht, bist Du nicht gefangen. Du hast ein
gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wichtig vorab: Dieses Recht greift nur bei einer Erhöhung des
Zusatzbeitrags, nicht ohne Anlass und nicht jederzeit. Hier sind die Details.
Nach Paragraph 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V kannst Du Deine Krankenkasse
bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kündigen, und zwar
bis zum Ablauf des Monats, für den der erhöhte Zusatzbeitragssatz erstmals gilt. Die
normale Bindungsfrist von 12 Monaten spielt dann keine Rolle. Die Kasse ist außerdem verpflichtet, Dich
rechtzeitig auf die Erhöhung und auf dieses Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats nach Eingang wirksam.
Du hast also in der Regel gut zwei Monate Zeit, eine neue Kasse zu wählen und den Wechsel anzustoßen. Den
Wechsel selbst musst Du übrigens nicht bei der alten Kasse abmelden: Die neue Kasse übernimmt das für Dich.
Ohne Beitragserhöhung gilt die reguläre Mindestbindung von 12 Monaten ab Aufnahme in
eine Kasse. Danach ist eine ordentliche Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats möglich. Mehr
dazu im Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick.
Wie viel des BIG-Beitrags Du tatsächlich selbst trägst, hängt davon ab, ob Du
angestellt oder selbstständig bist. Der Unterschied ist groß, deshalb hier beide Fälle klar getrennt.
Als Arbeitnehmer trägst Du den Krankenkassenbeitrag nicht allein. Nach
Paragraph 249 Abs. 1 SGB V teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den gesamten Beitrag
je zur Hälfte. Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt das ausdrücklich auch
für den Zusatzbeitrag. Vom BIG-Gesamtbeitrag von 18,29 Prozent trägst Du also 9,145 Prozent, die anderen
9,145 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber.
Bist Du hauptberuflich selbstständig und freiwillig in der BIG versichert, gibt es
keinen Arbeitgeber, der die Hälfte übernimmt.
Du trägst den vollen Beitragssatz von 18,29 Prozent allein, also auch den vollen
Zusatzbeitrag von 3,69 Prozent. Berechnet wird der Beitrag nach den allgemeinen Beitragsgrundsätzen für
freiwillig Versicherte (Paragraph 240 SGB V) auf Basis Deiner gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
mindestens jedoch auf eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage.
Das ist ein wichtiger Punkt, der oft falsch eingeschätzt wird: Für Selbstständige
fällt ein höherer Zusatzbeitrag doppelt ins Gewicht, weil sie ihn ohne Arbeitgeber-Zuschuss tragen. Bei
3.000 Euro beitragspflichtigem Einkommen zahlt ein Selbstständiger rund 548,70 Euro pro Monat, ein
Angestellter mit 3.000 Euro Brutto dagegen nur 274,35 Euro (die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber). Wenn
Du selbstständig bist, lohnt der Beitragsvergleich daher umso mehr.
Auch nach unten gibt es eine Grenze: Selbstständige zahlen mindestens auf eine
gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage Beitrag, selbst wenn das tatsächliche Einkommen darunter liegt
(Paragraph 240 SGB V). Der Zusatzbeitragssatz von 3,69 Prozent gilt dabei auf den gesamten
beitragspflichtigen Betrag genauso wie der allgemeine Beitragssatz. Eine verbindliche Einstufung nimmt immer
die Krankenkasse selbst vor.
Wenn Dir der Beitragssatz wichtig ist, lohnt der Blick auf andere bundesweit
geöffnete Kassen. Hier ist der ehrliche Zahlenvergleich. Wichtig: Ein niedrigerer Zusatzbeitrag allein macht
keine Kasse zur besseren Wahl. Welche Kasse zu Dir passt, hängt von Deinen Leistungspräferenzen ab, nicht
nur vom Beitrag.
BIG zahlt beim Beitrag mehr als hkk, HEK oder BKK firmus. Dafür bekommst Du bei der
BIG Leistungen wie Sportmedizin (100 Prozent bis 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren), die Erstattung
für professionelle Zahnreinigung (bis 150 Euro pro Jahr) und ein Bonusprogramm (bis 500 Euro im Erstjahr).
Ob sich das rechnet, hängt von Deiner Nutzungsintensität ab. Den vollständigen Marktvergleich aller Kassen
findest Du im Zusatzbeitrag aller Kassen im Überblick, Deinen
persönlichen Beitrag berechnet der GKV-Vergleichsrechner.
Wie hoch ist der BIG Zusatzbeitrag 2026?
Der BIG Zusatzbeitrag beträgt 2026 genau 3,69 Prozent (Satzung der BIG direkt
gesund, 16. Nachtrag). Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent nach Paragraph 241
SGB V ergibt das einen Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung von 18,29 Prozent. Dazu kommt noch der
Pflegeversicherungsbeitrag, der separat berechnet wird.
Ist der BIG-Beitrag höher als der Durchschnitt?
Ja. Der BIG Zusatzbeitrag von 3,69 Prozent liegt über dem GKV-Schnitt, und zwar über beiden gängigen
Vergleichswerten. Gegenüber dem gewichteten IW-Marktschnitt von 3,1 Prozent (IW-Kurzbericht Nr.
33/2026, Q1 2026) beträgt der Abstand 0,59 Prozentpunkte. Gegenüber der Schätzerkreis-Prognose von
2,9 Prozent für 2026 sind es sogar 0,79 Prozentpunkte. Beide Werte messen unterschiedliche Dinge:
eine tatsächliche Markterhebung gegenüber einer vorherigen Prognose.
Wie viel zahle ich als Arbeitnehmer bei der BIG pro Monat?
Dein Arbeitnehmer-Anteil am Krankenkassenbeitrag liegt bei 9,145 Prozent des Bruttogehalts (die
Hälfte von 18,29 Prozent, paritätische Tragung nach Paragraph 249 Abs. 1 SGB V). Bei 3.000 Euro
Brutto sind das rund 274 Euro pro Monat, bei 4.000 Euro rund 366 Euro. Gerechnet wird bis zur
Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro pro Monat. Die genauen Werte nach Gehaltsstufe stehen in
der Kostentabelle weiter oben. Das ist eine Beispielrechnung ohne
Pflegeversicherung.
Habe ich bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja. Nach Paragraph 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V kannst Du Deine Kasse bei einer Erhöhung des
Zusatzbeitrags kündigen, bis zum Ablauf des Monats, für den der erhöhte Zusatzbeitragssatz erstmals
gilt. Die normale Bindungsfrist von 12 Monaten spielt dann keine Rolle. Die Kasse muss Dich auf die
Erhöhung und das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten
Kalendermonats wirksam. Wichtig: Dieses Recht gilt nur bei einer Beitragserhöhung, nicht ohne
Anlass.
Wie wird der Beitrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt?
Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den gesamten Krankenkassenbeitrag inklusive Zusatzbeitrag je
zur Hälfte (Paragraph 249 Abs. 1 SGB V). Seit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz 2019 gilt die
paritätische Tragung ausdrücklich auch für den Zusatzbeitrag. Vom BIG-Gesamtbeitrag von 18,29
Prozent trägst Du als Angestellter also 9,145 Prozent. Selbstständige und freiwillig Versicherte
tragen den vollen Satz allein, ohne Arbeitgeber-Anteil.
Was zahlen Selbstständige bei der BIG?
Hauptberuflich Selbstständige und freiwillig Versicherte tragen den vollen BIG-Beitragssatz von 18,29
Prozent allein, also auch den vollen Zusatzbeitrag von 3,69 Prozent. Es gibt keinen Arbeitgeber, der
die Hälfte übernimmt. Berechnet wird der Beitrag nach Paragraph 240 SGB V auf Basis der gesamten
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mindestens auf eine gesetzliche Mindestbemessungsgrundlage. Für
Selbstständige fällt ein höherer Zusatzbeitrag deshalb stärker ins Gewicht.
Lohnt sich ein Wechsel wegen des höheren BIG-Beitrags?
Der Mehraufwand gegenüber einer Kasse auf dem GKV-Schnitt liegt je nach Vergleichsmethodik bei rund
71 bis 95 Euro pro Jahr im unteren Einkommensbereich und bis ca. 209 bis 279 Euro im BBG-Bereich
(Arbeitnehmer-Anteil). Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Deinen Leistungspräferenzen ab. Die BIG
bietet Programme wie das BIG-Bonusprogramm gegen den Beitrag
gerechnet und Leistungen wie die Erstattung für
professionelle Zahnreinigung, mit denen sich ein Teil des Mehraufwands zurückholen lässt.
Eine Beitragsersparnis lässt sich nicht garantieren, da jede Kasse ihren Zusatzbeitrag jährlich neu
festlegt.