Aktualisiert: 15. August 2026
BIG Zahnreinigung 2026: 150 Euro Zuschuss pro Jahr
Die BIG direkt gesund erstattet die professionelle Zahnreinigung mit
100 % der Kosten, höchstens 75 Euro je Kalenderhalbjahr. Über zwei Halbjahre sind das
bis zu 150 Euro im Jahr, geregelt in Paragraph 26 Absatz 7 der BIG-Satzung in
Verbindung mit Paragraph 11 Absatz 6 SGB V. Wichtig ist das Modell dahinter: Du bezahlst die Rechnung
beim Zahnarzt zuerst selbst und reichst sie danach ein. Liegt eine Sitzung bei 75 Euro oder darunter,
übernimmt die BIG die vollen Kosten. Liegt sie darüber, bleibt der Rest Dein Eigenanteil. Der Wert ist
aktuell, die BIG hat ihn zum April 2025 angehoben, ältere Vergleichsseiten zeigen teils noch niedrigere
Beträge. Nicht verwechseln solltest Du das mit dem Zahnvorsorge-Bonus im BIGtionaer: Der belohnt mit 10
Euro je Kontrolluntersuchung und maximal 20 Euro im Jahr die Vorsorge, nicht die Zahnreinigung selbst.
Du willst wissen, wie viel die BIG direkt gesund für Deine professionelle Zahnreinigung (PZR) zahlt und wie
Du an das Geld kommst. Die kurze Antwort:
75 Euro je Kalenderhalbjahr, also bis zu 150 Euro im Jahr. Diesen Wert hat die BIG seit
April 2025 deutlich erhöht. Auf dieser Seite erfährst Du, wer Anspruch hat, wie Du die Rechnung einreichst
und worauf Du achten musst. Den vollständigen Überblick über die BIG findest Du im BIG direkt gesund im Gesamt-Profil.
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Die BIG direkt gesund erstattet Dir die Kosten Deiner
professionellen Zahnreinigung mit
100 Prozent der Kosten, höchstens 75 Euro je Kalenderhalbjahr. Pro Jahr sind das zwei
Halbjahre, also bis zu 150 Euro. Das steht in Paragraph 26 Absatz 7 der BIG-Satzung in
Verbindung mit Paragraph 11 Absatz 6 SGB V.
Wichtig: Das ist ein Erstattungsmodell. Du gehst zur PZR, zahlst
die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie danach bei der BIG ein. Die BIG erstattet Dir dann die Kosten,
höchstens aber 75 Euro pro Kalenderhalbjahr. Liegt Deine Rechnung darüber, bleibt der Rest Dein Eigenanteil.
Liegt sie darunter, bekommst Du den vollen Rechnungsbetrag bis zur Grenze zurück.
Ein kurzer Hinweis zum Wert, weil das oft veraltet kursiert: Die BIG hat ihre
PZR-Erstattung zum April 2025 deutlich angehoben. Manche Vergleichsseiten zeigen noch ältere, niedrigere
Beträge. Maßgeblich ist die aktuelle Satzung, und die nennt 75 Euro je Kalenderhalbjahr (16. Nachtrag, Stand
01.01.2026).
Der Anspruch gilt für alle Versicherten der BIG direkt gesund. Die Satzung knüpft
die Erstattung an eine professionelle Zahnreinigung, die
von einem Zahnarzt durchgeführt oder veranlasst wurde, und an die vorgelegte Rechnung. Der
Höchstbetrag von 75 Euro gilt je versicherter Person und Kalenderhalbjahr.
Ein Punkt, den viele falsch einordnen: Die professionelle Zahnreinigung gehört
nicht zum gesetzlichen Pflichtleistungskatalog der Krankenkassen. Die BIG hat sie als
Satzungs-Mehrleistung nach Paragraph 11 Absatz 6 SGB V eingeschlossen. Die Erstattung kommt
also zusätzlich zu Deinen gesetzlichen Ansprüchen nach Paragraph 28 Absatz 2 SGB V. Das ist eine freiwillige
Leistung der BIG, kein bundesweit garantierter Standard jeder Kasse.
Die BIG direkt gesund ist bundesweit geöffnet. Egal in welchem
Bundesland Du wohnst, Du kannst der BIG beitreten und die PZR-Erstattung nutzen. An Deine Region ist die
Leistung nicht gebunden.
Anders als bei einem Sachleistungs-Modell zahlst Du die PZR zuerst selbst und holst
Dir die Erstattung danach zurück. Die Satzung spricht von der
Vorlage spezifizierter Rechnungen. Du brauchst also die Rechnung Deiner Zahnarztpraxis über
die professionelle Zahnreinigung und reichst diese als Beleg bei der BIG ein.
Die BIG ist eine digital ausgerichtete Direktkasse. Sie hat zusätzlich ein
BIGshop-Netz mit Kundencentern vor Ort, vor allem in Nordrhein-Westfalen. Den schnellsten Weg gehst Du in
der Regel über meineBIG, die App und das Online-Portal der BIG. Den genauen Ablauf für die
PZR-Rechnung, also welche Angaben die Rechnung enthalten muss und wie Du sie hochlädst, findest Du in
meineBIG oder direkt auf big-direkt.de.
Eine professionelle Zahnreinigung kostet beim Zahnarzt je nach Aufwand, Praxis und
Region unterschiedlich viel. Einen festen Preis nennt Dir Deine Praxis vor der Behandlung. Was nach der
BIG-Erstattung für Dich übrig bleibt, hängt deshalb von dieser Rechnung ab. Klar ist nur die
Erstattungsseite: Die BIG übernimmt 100 Prozent der Kosten bis 75 Euro je Kalenderhalbjahr.
So liest Du das praktisch: Liegt Deine PZR bei 75 Euro oder darunter, übernimmt die
BIG die kompletten Kosten dieser Sitzung. Liegt sie darüber, zahlt die BIG 75 Euro und der Rest ist Dein
Eigenanteil. Weil das je Kalenderhalbjahr gilt, kannst Du den Zuschuss zweimal im Jahr nutzen, wenn Du
zweimal zur PZR gehst.
Damit Du ein Gefühl dafür bekommst, hier ein Rechenbeispiel zur Einordnung. Wichtig
vorab: Der Preis Deiner PZR ist keine Angabe der BIG, sondern hängt von Deiner Praxis ab. Der angesetzte
Betrag ist also nur illustrativ. Belegt und fest ist allein die Erstattungsseite, also 100 Prozent der
Kosten bis 75 Euro je Kalenderhalbjahr.
Was Du selbst trägst, ist die Differenz zwischen dem Praxispreis und dem Zuschuss.
Liegt eine Sitzung bei 75 Euro oder darunter, bleibt für dieses Halbjahr nichts bei Dir hängen. Liegt sie
darüber, zahlst Du die Differenz selbst. Den genauen Preis fragst Du am besten vor dem Termin in Deiner
Praxis ab, dann weißt Du vorher, was übrig bleibt.
Wie hoch der BIG-Zuschuss im Vergleich zu anderen Kassen ist, hängt von der
jeweiligen Satzung ab. Manche Kassen zahlen einen niedrigeren Jahres-Zuschuss, manche rechnen über ein
Partnernetzwerk ab. Welche Kasse insgesamt zu Dir passt, hängt von Deinen Anforderungen ab, nicht allein von
der PZR. Den vollständigen Vergleich findest Du im GKV-Vergleichsrechner.
Die Satzung schreibt vor, dass die professionelle Zahnreinigung
von einem Zahnarzt durchgeführt oder veranlasst sein muss. Innerhalb dieser Bedingung bist
Du bei der Praxiswahl flexibel: Du kannst jeden Zahnarzt aufsuchen, der die PZR durchführt oder veranlasst.
Die Satzung bindet die Erstattung nicht an ein bestimmtes Partnernetzwerk.
Der Satzungs-Wortlaut sagt zwei Dinge:
durchgeführt oder veranlasst. Das bedeutet, die Leistung muss zahnärztlich abgesichert
sein. In der Praxis wird die PZR oft von speziell geschulten Fachkräften in der Praxis durchgeführt, aber
unter zahnärztlicher Verantwortung. Genau diese Konstellation deckt das Wort "veranlasst" ab. Für Dich heißt
das: Solange die PZR aus Deiner Zahnarztpraxis kommt und auf der Rechnung steht, ist die Voraussetzung
erfüllt.
Damit es bei der Erstattung keine Rückfragen gibt, kläre vorher kurz mit der BIG,
welche Angaben die Rechnung enthalten muss. So ist sichergestellt, dass Dein Beleg als Nachweis anerkannt
wird. Die verbindliche Auskunft dazu gibt Dir die BIG in meineBIG oder auf big-direkt.de.
Hier kommt ein zweiter Vorteil ins Spiel, den Du sauber von der PZR-Erstattung
trennen solltest. Neben dem Zuschuss zur Zahnreinigung belohnt die BIG im
BIGtionaer-Bonusprogramm Deine Zahnvorsorge. Beide Wege sind nicht dasselbe, deshalb hier
die klare Trennung.
Beide Wege lassen sich kombinieren. Die PZR-Erstattung und der Zahnvorsorge-Bonus
schließen sich nicht aus, im Sub-Katalog ist kein gegenseitiger Ausschluss belegt. Praktisch heißt das: Du
nutzt die PZR-Erstattung über die Rechnung und sammelst zusätzlich den Bonus für Deine
Vorsorge-Untersuchung. Den Bonus reichst Du im BIGtionaer ein, hier gilt die
Einreichungsfrist bis zum 31. Januar des Folgejahres.
Wie das BIGtionaer-Bonusprogramm im Detail funktioniert und welche Maßnahmen sonst
noch Bonus bringen, zeigt Dir die Seite BIGtionaer-Bonusprogramm:
Zahnvorsorge bringt 2 x 10 Euro Bonus. Auf dieser Seite hier geht es um die PZR-Erstattung, das ist
der direkte und einfache Weg zum Zuschuss.
Die PZR-Erstattung der BIG ist eine Leistung Deiner gesetzlichen Krankenkasse. Eine
private Zahnzusatzversicherung ist etwas anderes: Sie ist ein eigener Vertrag mit eigenem Beitrag und greift
bei Leistungen, die über die PZR hinausgehen, zum Beispiel bei Zahnersatz, Implantaten oder hochwertigen
Füllungen.
Für die professionelle Zahnreinigung selbst brauchst Du also keine
Zusatzversicherung, dafür hast Du die BIG-Erstattung. Wer darüber hinaus Zahnarzt-Mehrkosten wie Kronen oder
Implantate absichern will, schaut sich eine private Zahnzusatzversicherung an. Das ist eine eigene Frage,
die von Deiner persönlichen Situation abhängt und nicht auf diese Seite gehört.
Kurz zur Einordnung, damit nichts durcheinandergerät: Die BIG-Erstattung kommt aus
der Satzung Deiner gesetzlichen Krankenkasse und kostet Dich keinen extra Beitrag, sie ist über Deinen
GKV-Beitrag abgedeckt.
Eine private Zahnzusatzversicherung ist dagegen ein eigener Vertrag mit eigenem
Beitrag, der zusätzliche Leistungen absichert. Beide Wege schließen sich nicht aus, sie decken nur
unterschiedliche Bereiche ab.
Wie viel zahlt die BIG für die professionelle Zahnreinigung?
Die BIG direkt gesund erstattet 100 Prozent der Kosten Deiner professionellen Zahnreinigung,
höchstens 75 Euro je Kalenderhalbjahr. Pro Jahr sind das bis zu 150 Euro. Das steht in Paragraph 26
Absatz 7 der BIG-Satzung in Verbindung mit Paragraph 11 Absatz 6 SGB V. Liegt Deine Rechnung über 75
Euro je Halbjahr, bleibt der Rest Dein Eigenanteil.
Wie oft im Jahr übernimmt die BIG die Zahnreinigung?
Die BIG erstattet die professionelle Zahnreinigung einmal je Kalenderhalbjahr, also bis zu zweimal im
Jahr. Je Halbjahr übernimmt sie 100 Prozent der Kosten bis höchstens 75 Euro. Über das ganze Jahr
ergibt das bis zu 150 Euro. Maßgeblich ist der Höchstbetrag je Kalenderhalbjahr.
Wie reiche ich die Zahnreinigung bei der BIG ein?
Du gehst zur professionellen Zahnreinigung, zahlst die Rechnung beim Zahnarzt und reichst sie als
Beleg bei der BIG ein. Die Satzung spricht von der Vorlage spezifizierter Rechnungen. Den
schnellsten Weg gehst Du über meineBIG, die App und das Online-Portal der BIG. Den genauen Ablauf
für die PZR-Rechnung findest Du in meineBIG oder auf big-direkt.de.
Gehört die professionelle Zahnreinigung zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse?
Nein. Die professionelle Zahnreinigung gehört nicht zum gesetzlichen Pflichtleistungskatalog der
Krankenkassen. Die BIG direkt gesund hat sie als Satzungs-Mehrleistung nach Paragraph 11 Absatz 6
SGB V eingeschlossen, zusätzlich zu Deinen gesetzlichen Ansprüchen nach Paragraph 28 Absatz 2 SGB V.
Es handelt sich also um eine freiwillige Leistung der BIG.
Bei welchem Zahnarzt kann ich die BIG-Erstattung nutzen?
Die BIG-Satzung schreibt vor, dass die professionelle Zahnreinigung von einem Zahnarzt durchgeführt
oder veranlasst wird. Innerhalb dieser Bedingung bist Du bei der Praxiswahl flexibel und nicht an
ein bestimmtes Partnernetzwerk gebunden. Du reichst die Rechnung Deines Zahnarztes als Beleg ein.
Kläre vorher kurz mit der BIG, welche Angaben die Rechnung enthalten muss.
Ist die Zahnreinigung bei der BIG kostenlos?
Nein, die BIG zahlt einen beitragsfinanzierten Zuschuss von bis zu 75 Euro je Kalenderhalbjahr, kein
unbegrenzter Vollersatz. Innerhalb dieser Grenze übernimmt sie 100 Prozent der Kosten. Liegt Deine
PZR-Rechnung über 75 Euro je Halbjahr, bleibt der darüber liegende Betrag Dein Eigenanteil. Kostet
die PZR 75 Euro oder weniger, übernimmt die BIG die vollen tatsächlichen Kosten.
Bekomme ich für die Zahnreinigung auch Bonus bei der BIG?
Die BIG belohnt im BIGtionaer-Bonusprogramm die zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung mit 10 Euro je
Untersuchung, maximal zweimal im Jahr. Dieser Bonus gilt für die Vorsorge-Untersuchung, nicht für
die professionelle Zahnreinigung selbst. Beide Wege lassen sich kombinieren: Die PZR-Erstattung
läuft über die Rechnung, der Zahnvorsorge-Bonus über das BIGtionaer-Programm.