Aktualisiert: 24. August 2026
Jana wusste nicht, dass sie eine Diagnose hat
Vielleicht denkst Du gerade: Bei mir steht da nichts drin. So dachte auch Jana (persönliche Daten abgeändert).
Jana arbeitet als Industriekauffrau und wollte ihre Arbeitskraft absichern. Rund ein Jahr vorher war jemand in ihrem nahen Umfeld plötzlich gestorben. Sie war ein paar Tage nicht arbeitsfähig und ließ sich krankschreiben. Für sie war das Trauer. Nichts, was in eine Krankenakte gehört.
In ihrer Akte stand dafür eine psychische Diagnose, eine Anpassungsstörung. Nicht, weil sie behandelt worden wäre, sondern weil eine Krankschreibung eine Diagnose braucht. Darauf hingewiesen hat sie niemand. Sie erfuhr es erst rund ein Jahr nach der Krankschreibung, aus ihrer eigenen Akte.
Wir haben das gemeinsam aufgearbeitet und eingeordnet: eine einmalige, situative Diagnose nach einem Todesfall, keine Behandlung dahinter. Am Ende fand sich ein Versicherer, der sie damit annahm.
Musterfall, angelehnt an die Praxis. Kein Versprechen für den Einzelfall.
Die Patientenakte liegt bei Deinem Arzt, die Krankenkassen-Akte bei Deiner Krankenkasse. Beides sind Deine Daten, und beides kannst Du anfordern.
Auf dieser Seite geht es vor allem um die Akte bei Deiner Krankenkasse.
Deine Krankenkasse speichert, was für Dich abgerechnet wurde. Jeder Arztbesuch, jede Krankschreibung, jedes Rezept. Und zu fast jedem Eintrag steht dort eine Diagnose. Drei Sorten davon überraschen die Leute am meisten.
Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Zahnzusatz- oder private Krankenversicherung zählt genau das. Nicht, wie Du Dich fühlst, sondern was dort steht.
Deine Akte anzufordern kostet Dich nichts und Du brauchst dafür niemanden. Auch mich nicht. Wie Du Deine Patientenakte anfordern kannst und wie Du an Deine Krankenkassen-Akte kommst, steht beides im Guide.
Dann liegt die Akte vor Dir. Zwischen 10 und 140 Seiten, voller Kürzel und Zahlen. Willst Du sie selbst auswerten, kommt diese Arbeit auf Dich zu:
Das alles musst Du nicht selbst können. Genau diese Arbeit ist mein Handwerk. Du gibst mir Deine Akte, ich gehe sie Eintrag für Eintrag durch, und Du bekommst das fertige Ergebnis.
So sieht es aus: eine Ampel je Sparte, die Dir auf einen Blick zeigt, wo Du stehst, dazu der Bericht mit der Einordnung. Diese Ampel bekommst nur Du. Sie geht nie an einen Versicherer, und sie ist nie ein automatisches Nein. Über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung entscheidet der Versicherer. Die drei Bilder zeigen einen weiteren Musterfall. Ein Klick auf ein Bild macht es groß.
Musterfall, angelehnt an die Praxis. Kein Versprechen für den Einzelfall.
-
Du forderst Deine Akte an
Deine Kasse hat einen Monat Zeit
Mit dem Guide schickst Du Deiner Krankenkasse Dein Anschreiben. Sie muss Dir innerhalb eines Monats antworten (Artikel 12 Absatz 3 DSGVO). Oft geht es schneller. Bei aufwendigen Fällen darf sie um zwei Monate verlängern.
Deine Patientenakte beim Arzt forderst Du getrennt davon an. Wie das geht, steht ebenfalls im Guide.
-
Wir sprechen einmal miteinander
Sofort buchbar, kostenlos
Im Erstgespräch klären wir Deine Situation und ob eine Auswertung Dir überhaupt etwas bringt. Ist die Antwort „Nein“, entstehen für Dich keine Kosten.
-
Analysepaket, 299 Euro Festpreis
Du bekommst eine Auswertung Deiner Akte für alle sechs Sparten. So hast Du für den aufgearbeiteten Zeitraum alles griffbereit, wenn Du später noch ein weiteres Gesundheitsprodukt haben möchtest. Für das Produkt, das Dich aktuell interessiert, bekommst Du personalisierte Gesundheitsfragen.
Die Unterlagen gehören Dir. Damit gehen wir in die anonyme Risikovoranfrage und danach in den Antrag.
-
Anonyme Risikovoranfrage
Dein Sachverhalt geht ohne Deinen Namen an die Gesellschaften. So bleibst Du jederzeit geschützt, und wir erfahren, welche Gesellschaft Dich zu welchen Bedingungen annehmen würde. Kommen Rückfragen, beantworten wir sie gemeinsam.
-
Antrag, und ich bin dabei
Mit den Ergebnissen entscheiden wir uns für den besten Versicherer für Dich und reichen dort unseren Antrag ein. Danach bleibe ich als Ansprechpartner weiterhin an Deiner Seite.
Kommt später ein courtagepflichtiger Vertrag über mich zustande, vergütet die Gesellschaft die Vermittlung. Mit den Festpreisen wird das nie verrechnet: Die Auswertung ist bezahlt und damit abgeschlossen.
Ein Termin für das Erstgespräch ist kostenlos und flexibel buchbar.
Wie lange dauert es, bis meine Kasse die Akte schickt?
Deine Kasse hat einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem Dein Antrag bei ihr ankommt. So steht es in Artikel 12 Absatz 3 DSGVO. Ist der Fall aufwendig, darf sie um zwei Monate verlängern.
In der Praxis geht es oft schneller. Meine Erfahrung: Wer nach rund zwei Wochen einmal anruft und freundlich nachfragt, hat seine Unterlagen häufig früher im Briefkasten.
Kostet mich die Akte etwas?
Die erste Kopie Deiner Daten ist für Dich kostenlos. Das steht in Artikel 15 Absatz 3 der DSGVO. Der Europäische Gerichtshof hat es bestätigt (Rechtssache C-307/22). Warum Du sie haben willst, musst Du dabei nicht begründen.
Für weitere Kopien darf Deine Kasse ein angemessenes Entgelt verlangen. Für den ersten Durchgang zahlst Du nichts.
Erfährt meine Versicherung davon, dass ich meine Akte anfordere?
Nein. Deine Anfrage geht an Deine Krankenkasse. Ein Versicherer ist daran nicht beteiligt und bekommt davon nichts mit.
Die Klärung bei den Gesellschaften kommt später und läuft anonym über die Risikovoranfrage. Dein Name steht da nicht drauf.
Warum kostet die Auswertung Geld, wenn das Anfordern kostenlos ist?
Weil sie Arbeit ist. Ich prüfe Deine Krankenhistorie vollständig, 10 Jahre zurück, über alle Sparten. Das Analysepaket kostet 299 Euro Festpreis, das Zahnzusatz-Paket 149 Euro.
Die Unterlagen gehören danach Dir. Damit gehen wir gemeinsam in die anonyme Risikovoranfrage bei den Gesellschaften und danach in den Antrag.
Wird der Festpreis mit einer späteren Courtage verrechnet?
Nein. Die beiden Zahlungsströme bleiben vollständig getrennt. Die Analyse ist bezahlt und damit abgeschlossen.
Kommt später ein Vertrag zustande, vergütet die Gesellschaft die Vermittlung.
Muss ich danach etwas bei Dir abschließen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Die Auswertung ist bezahlt und damit abgeschlossen, egal was danach passiert.
Ob wir zusammen in die anonyme Risikovoranfrage und in den Antrag gehen, entscheidest Du.
Was ist der Unterschied zwischen Patientenakte und Krankenkassen-Akte?
Die Patientenakte liegt bei Deinem Arzt: Befunde, Arztbriefe, die Dokumentation Deiner Behandlung. Die Krankenkassen-Akte liegt bei Deiner Krankenkasse: abgerechnete Leistungen, Diagnosen als ICD-Codes, Medikamente.
Beim Arzt hast Du Anspruch nach Paragraph 630g BGB, dazu gilt Artikel 15 DSGVO auch ihm gegenüber, und die erste Kopie ist für Dich kostenlos (Europäischer Gerichtshof, Rechtssache C-307/22). Bei der Kasse gibt Dir Paragraph 305 Absatz 1 SGB V die Übersicht der Leistungen und Kosten, die vollständige Kopie aller gespeicherten Daten samt Diagnosen bekommst Du über Artikel 15 DSGVO, mit einer Antwortfrist von einem Monat.