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Krankenkassen-Akte und Patientenakte anfordern und verstehen

Deine Krankenakte entscheidet mit über Deinen Versicherungsschutz. Und Du kennst sie nicht.

Hier bekommst Du den Guide, mit dem Du Deine Patientenakte beim Arzt und Deine Akte bei Deiner Krankenkasse anforderst. Und Du siehst, was mit ihnen passiert, bevor ein Antrag rausgeht.

Aktualisiert: 24. August 2026
Jana wusste nicht, dass sie eine Diagnose hat

Vielleicht denkst Du gerade: Bei mir steht da nichts drin. So dachte auch Jana (persönliche Daten abgeändert).

Jana arbeitet als Industriekauffrau und wollte ihre Arbeitskraft absichern. Rund ein Jahr vorher war jemand in ihrem nahen Umfeld plötzlich gestorben. Sie war ein paar Tage nicht arbeitsfähig und ließ sich krankschreiben. Für sie war das Trauer. Nichts, was in eine Krankenakte gehört.

In ihrer Akte stand dafür eine psychische Diagnose, eine Anpassungsstörung. Nicht, weil sie behandelt worden wäre, sondern weil eine Krankschreibung eine Diagnose braucht. Darauf hingewiesen hat sie niemand. Sie erfuhr es erst rund ein Jahr nach der Krankschreibung, aus ihrer eigenen Akte.

Wir haben das gemeinsam aufgearbeitet und eingeordnet: eine einmalige, situative Diagnose nach einem Todesfall, keine Behandlung dahinter. Am Ende fand sich ein Versicherer, der sie damit annahm.

Musterfall, angelehnt an die Praxis. Kein Versprechen für den Einzelfall.


Was in Deiner Akte steckt, ohne dass Du es weißt

Die Patientenakte liegt bei Deinem Arzt, die Krankenkassen-Akte bei Deiner Krankenkasse. Beides sind Deine Daten, und beides kannst Du anfordern.

  • Patientenakte, beim Arzt. Darin stehen Befunde, Arztbriefe und die Dokumentation Deiner Behandlung. Dein Anspruch darauf steht in Paragraph 630g BGB, also Einsicht und Abschrift. Daneben gilt Artikel 15 DSGVO auch gegenüber dem Arzt. Die erste Kopie ist für Dich kostenlos, das hat der Europäische Gerichtshof entschieden (Rechtssache C-307/22).
  • Krankenkassen-Akte, bei Deiner Kasse. Darin stehen die abgerechneten Leistungen, die Diagnosen als ICD-Codes und Deine Medikamente. Paragraph 305 Absatz 1 SGB V gibt Dir die Übersicht der Leistungen und Kosten. Die vollständige Kopie aller gespeicherten Daten samt Diagnosen bekommst Du über Artikel 15 DSGVO, mit einer Antwortfrist von einem Monat.

Auf dieser Seite geht es vor allem um die Akte bei Deiner Krankenkasse.

Deine Krankenkasse speichert, was für Dich abgerechnet wurde. Jeder Arztbesuch, jede Krankschreibung, jedes Rezept. Und zu fast jedem Eintrag steht dort eine Diagnose. Drei Sorten davon überraschen die Leute am meisten.

Verdachtsdiagnosen

Der Arzt notiert, was er abklären will. Bestätigt sich der Verdacht nicht, bleibt der Eintrag trotzdem stehen. Gesagt hat Dir das niemand.

Abrechnungsdiagnosen

Manche Diagnosen stehen da, damit abgerechnet werden kann. Eine Krankschreibung braucht immer eine Diagnose. Und manches Medikament ist erst dann verschreibbar, wenn eine dazu passende Diagnose im System steht.

Fehler und Verwechslungen

Ein falsches Kürzel, ein vertauschter Buchstabe, ein Eintrag, der zu jemand anderem gehört. Solange niemand hinschaut, fällt so etwas nicht auf.

Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Zahnzusatz- oder private Krankenversicherung zählt genau das. Nicht, wie Du Dich fühlst, sondern was dort steht.


Das kannst Du komplett selbst machen

Deine Akte anzufordern kostet Dich nichts und Du brauchst dafür niemanden. Auch mich nicht. Wie Du Deine Patientenakte anfordern kannst und wie Du an Deine Krankenkassen-Akte kommst, steht beides im Guide.

  • 9 Seiten, Schritt für Schritt, in normalem Deutsch.
  • Musteranschreiben zum Kopieren, damit Deine Kasse sofort weiß, welche Daten Du meinst.
  • Die Fristen, und was Du tust, wenn sie verstreichen.
  • Was Du tust, wenn ein Arzt sich querstellt und Deine Unterlagen nicht herausrücken will.
Guide kostenlos laden Öffnet sich als PDF in einem neuen Tab

Anfordern ist der leichte Teil

Dann liegt die Akte vor Dir. Zwischen 10 und 140 Seiten, voller Kürzel und Zahlen. Willst Du sie selbst auswerten, kommt diese Arbeit auf Dich zu:

  • ICD-Codes lesen und einordnen. In Deiner Akte stehen Kürzel, keine Klartexte. Erst die Einordnung sagt, ob ein Eintrag harmlos ist.
  • Sechs Sparten getrennt bewerten: private Krankenversicherung, Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeit, Zahnzusatz, schwere Krankheiten, Pflege. Derselbe Eintrag wiegt in jeder Sparte anders.
  • Die Gesundheitsfragen jeder Sparte einzeln durchgehen. Jeder Fragebogen fragt anders, und jede Frage will genau beantwortet werden.
  • Zu jedem Befund die Fundstelle nennen. Du kannst jede Aussage in Deiner eigenen Akte nachschlagen.

Das alles musst Du nicht selbst können. Genau diese Arbeit ist mein Handwerk. Du gibst mir Deine Akte, ich gehe sie Eintrag für Eintrag durch, und Du bekommst das fertige Ergebnis.

So sieht es aus: eine Ampel je Sparte, die Dir auf einen Blick zeigt, wo Du stehst, dazu der Bericht mit der Einordnung. Diese Ampel bekommst nur Du. Sie geht nie an einen Versicherer, und sie ist nie ein automatisches Nein. Über Annahme, Zuschlag oder Ablehnung entscheidet der Versicherer. Die drei Bilder zeigen einen weiteren Musterfall. Ein Klick auf ein Bild macht es groß.

Auswertung der Gesundheitsakte im Musterfall: eine Diagnose, bewertet für sechs Versicherungssparten
Ein Eintrag, sechs verschiedene Folgen. Das ist die Auswertung, die Du bekommst.
Seite aus dem Auswertungs-Bericht im Musterfall: Ampel je Sparte mit schriftlicher Einordnung
Eine Seite aus Deinem Bericht. Die Ampel steht darin für Dich, nicht für einen Versicherer.
Ausschnitt einer Krankenkassen-Akte im Musterfall: dieselbe Diagnose steht sechsmal neben harmlosen Anlässen
So sieht eine Kassenakte aus. Dieselbe Diagnose, sechsmal, neben Erkältung und Vorsorge.

Musterfall, angelehnt an die Praxis. Kein Versprechen für den Einzelfall.


So läuft es ab, in fünf Schritten

  1. Du forderst Deine Akte an

    Deine Kasse hat einen Monat Zeit

    Mit dem Guide schickst Du Deiner Krankenkasse Dein Anschreiben. Sie muss Dir innerhalb eines Monats antworten (Artikel 12 Absatz 3 DSGVO). Oft geht es schneller. Bei aufwendigen Fällen darf sie um zwei Monate verlängern.

    Deine Patientenakte beim Arzt forderst Du getrennt davon an. Wie das geht, steht ebenfalls im Guide.

  2. Wir sprechen einmal miteinander

    Sofort buchbar, kostenlos

    Im Erstgespräch klären wir Deine Situation und ob eine Auswertung Dir überhaupt etwas bringt. Ist die Antwort „Nein“, entstehen für Dich keine Kosten.

  3. Analysepaket, 299 Euro Festpreis

    Du bekommst eine Auswertung Deiner Akte für alle sechs Sparten. So hast Du für den aufgearbeiteten Zeitraum alles griffbereit, wenn Du später noch ein weiteres Gesundheitsprodukt haben möchtest. Für das Produkt, das Dich aktuell interessiert, bekommst Du personalisierte Gesundheitsfragen.

    Die Unterlagen gehören Dir. Damit gehen wir in die anonyme Risikovoranfrage und danach in den Antrag.

  4. Anonyme Risikovoranfrage

    Dein Sachverhalt geht ohne Deinen Namen an die Gesellschaften. So bleibst Du jederzeit geschützt, und wir erfahren, welche Gesellschaft Dich zu welchen Bedingungen annehmen würde. Kommen Rückfragen, beantworten wir sie gemeinsam.

  5. Antrag, und ich bin dabei

    Mit den Ergebnissen entscheiden wir uns für den besten Versicherer für Dich und reichen dort unseren Antrag ein. Danach bleibe ich als Ansprechpartner weiterhin an Deiner Seite.


Preise und Leistung

Analysepaket 299 Euro Festpreis, einmalig
  • Deine Krankenhistorie, 10 Jahre zurück, Eintrag für Eintrag geprüft
  • Auswertung für alle sechs Sparten: private Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit, Grundfähigkeit, Zahnzusatz, schwere Krankheiten, Pflege
  • Dein Bericht mit Ampel je Sparte und der Fundstelle zu jedem Befund
  • Personalisierte Gesundheitsfragen für das Produkt, das Dich aktuell interessiert
  • Die Unterlagen gehören Dir: Damit gehen wir in die anonyme Risikovoranfrage und danach in den Antrag
Zahnzusatz-Paket 149 Euro Festpreis, einmalig. Nur für den Zahnzusatz
  • Auswertung des Zahn-Abschnitts Deiner Kassenakte (die Akte hat dafür einen eigenen Abschnitt, das ist weniger Arbeit)
  • Einordnung: was für den Zahnzusatz zählt und was nicht
  • Deine Gesundheitsfragen für den Zahnzusatz, vorbereitet
  • Die Unterlagen gehören Dir: Damit gehen wir in die anonyme Risikovoranfrage und danach in den Antrag

Kommt später ein courtagepflichtiger Vertrag über mich zustande, vergütet die Gesellschaft die Vermittlung. Mit den Festpreisen wird das nie verrechnet: Die Auswertung ist bezahlt und damit abgeschlossen.


Das Erstgespräch geht sofort, die Ausarbeitung dauert

Ein Termin für das Erstgespräch ist kostenlos und flexibel buchbar.

Für die Ausarbeitung führe ich eine Warteliste. Der Grund ist einfach: Ich stecke in jede Auswertung sehr viel Zeit, und Qualität ist hier entscheidend. Deshalb nehme ich pro Monat nur begrenzt viele Neukunden an. Sag mir also bitte früh genug Bescheid, damit Du nicht unnötig warten musst und sich eventuelle Zeitfenster für Dich nicht schließen.

Weißt Du, was in Deiner Akte steht?

Im ersten Gespräch klären wir, ob sich die Auswertung für Dich lohnt. Und wenn nicht, sage ich Dir das auch.


Wer sich Deine Akte anschaut

Enrico Fischer, Versicherungsmakler und Gründer von Der Finanzsportler

Ich bin Enrico Fischer, Dein Versicherungsmakler. Über 100 geprüfte Krankenkassen-Akten liegen hinter mir.

Ich sage Dir, was in Deiner Akte steht und was das für Deinen Antrag bedeutet. Auch dann, wenn es nicht das ist, was Du hören willst.

IHK-registrierter Versicherungsmakler
gem. § 34d Abs. 1 GewO
D-4YKP-487AL-84

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis meine Kasse die Akte schickt?

Deine Kasse hat einen Monat Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem Dein Antrag bei ihr ankommt. So steht es in Artikel 12 Absatz 3 DSGVO. Ist der Fall aufwendig, darf sie um zwei Monate verlängern.

In der Praxis geht es oft schneller. Meine Erfahrung: Wer nach rund zwei Wochen einmal anruft und freundlich nachfragt, hat seine Unterlagen häufig früher im Briefkasten.

Kostet mich die Akte etwas?

Die erste Kopie Deiner Daten ist für Dich kostenlos. Das steht in Artikel 15 Absatz 3 der DSGVO. Der Europäische Gerichtshof hat es bestätigt (Rechtssache C-307/22). Warum Du sie haben willst, musst Du dabei nicht begründen.

Für weitere Kopien darf Deine Kasse ein angemessenes Entgelt verlangen. Für den ersten Durchgang zahlst Du nichts.

Erfährt meine Versicherung davon, dass ich meine Akte anfordere?

Nein. Deine Anfrage geht an Deine Krankenkasse. Ein Versicherer ist daran nicht beteiligt und bekommt davon nichts mit.

Die Klärung bei den Gesellschaften kommt später und läuft anonym über die Risikovoranfrage. Dein Name steht da nicht drauf.

Warum kostet die Auswertung Geld, wenn das Anfordern kostenlos ist?

Weil sie Arbeit ist. Ich prüfe Deine Krankenhistorie vollständig, 10 Jahre zurück, über alle Sparten. Das Analysepaket kostet 299 Euro Festpreis, das Zahnzusatz-Paket 149 Euro.

Die Unterlagen gehören danach Dir. Damit gehen wir gemeinsam in die anonyme Risikovoranfrage bei den Gesellschaften und danach in den Antrag.

Wird der Festpreis mit einer späteren Courtage verrechnet?

Nein. Die beiden Zahlungsströme bleiben vollständig getrennt. Die Analyse ist bezahlt und damit abgeschlossen.

Kommt später ein Vertrag zustande, vergütet die Gesellschaft die Vermittlung.

Muss ich danach etwas bei Dir abschließen?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Die Auswertung ist bezahlt und damit abgeschlossen, egal was danach passiert.

Ob wir zusammen in die anonyme Risikovoranfrage und in den Antrag gehen, entscheidest Du.

Was ist der Unterschied zwischen Patientenakte und Krankenkassen-Akte?

Die Patientenakte liegt bei Deinem Arzt: Befunde, Arztbriefe, die Dokumentation Deiner Behandlung. Die Krankenkassen-Akte liegt bei Deiner Krankenkasse: abgerechnete Leistungen, Diagnosen als ICD-Codes, Medikamente.

Beim Arzt hast Du Anspruch nach Paragraph 630g BGB, dazu gilt Artikel 15 DSGVO auch ihm gegenüber, und die erste Kopie ist für Dich kostenlos (Europäischer Gerichtshof, Rechtssache C-307/22). Bei der Kasse gibt Dir Paragraph 305 Absatz 1 SGB V die Übersicht der Leistungen und Kosten, die vollständige Kopie aller gespeicherten Daten samt Diagnosen bekommst Du über Artikel 15 DSGVO, mit einer Antwortfrist von einem Monat.

Zwei Wege, und beide fangen heute an

Hol Dir den Guide und fordere Deine Akte an. Oder schreib mir kurz, wenn Du wissen willst, ob sich die Auswertung für Dich lohnt.