Aktualisiert: 15. August 2026
BIG direkt Sportmedizin und Osteopathie: Leistungen für aktive Versicherte
Die BIG direkt gesund bündelt vier Leistungen für sportlich aktive Versicherte. Die sportmedizinische
Untersuchung übernimmt sie zu 100 %, maximal 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren
(Paragraph 26 Absatz 6 der Satzung). Genau hier liegt die häufigste Falle: Der Deckel gilt für zwei
Jahre zusammen, annualisiert sind das 150 Euro pro Jahr. Bei der Osteopathie zahlt die BIG 40 Euro je
Sitzung für bis zu vier Sitzungen im Kalenderjahr, zusammen also bis zu 160 Euro
(Paragraph 26 Absatz 2). Zertifizierte Präventionskurse bezuschusst sie mit bis zu 120 Euro je Kurs und
maximal zwei Kursen, zusammen 240 Euro im Jahr, Bedingung sind mindestens 70 % Teilnahme (Paragraph 17).
Rehasport läuft als gesetzliche Leistung nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX. Verwechsle den
Kurs-Zuschuss nicht mit dem Fitness-Bonus: Eine Studio-Mitgliedschaft bringt im BIGtionär nur 10 Euro
und läuft über das Bonusprogramm.
Du treibst regelmäßig Sport und willst wissen, was die BIG direkt gesund für Dich konkret
zahlt: Sportmedizin, Osteopathie, Rehasport und den Zuschuss zu Präventionskursen. Auf dieser Seite bekommst
Du jeden Wert mit Bedingung und Rechtsgrundlage, ehrlich eingeordnet, ohne Schönfärberei. Den vollständigen
Überblick über die BIG mit Beitrag, Bonusprogramm und Entscheidungshilfe findest Du im BIG direkt gesund im Gesamt-Profil.
Springe direkt zu dem Abschnitt, der Dich am meisten interessiert:
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Die BIG direkt gesund bündelt vier Leistungen, die für aktive
Versicherte zählen. Die Kurzfassung:
Sportmedizin mit 100 Prozent Kostenübernahme bis 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren,
Osteopathie mit bis zu 160 Euro im Jahr, einen Zuschuss zu zertifizierten Präventionskursen von bis zu 240
Euro im Jahr und Rehasport als gesetzliche Leistung. Jeder Wert ist durch die Satzung der BIG belegt (16.
Nachtrag, Stand 01.01.2026).
Wichtig gleich vorweg, damit Du nicht in die häufigste Falle tappst: Die
300 Euro für die Sportmedizin gelten innerhalb von zwei Kalenderjahren zusammen, nicht pro
Jahr. Annualisiert sind das 150 Euro pro Jahr. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn Du Deinen Vorteil über
mehrere Jahre planst.
Den vollständigen Überblick über die BIG direkt gesund mit Beitrag, Bonusprogramm
und Entscheidungshilfe findest Du im BIG direkt gesund im
Gesamt-Profil. Auf dieser Seite gehe ich jede der vier Sport-Leistungen einzeln durch, mit Bedingung
und Rechtsgrundlage.
Die sportmedizinische Untersuchung ist die stärkste Einzelleistung im Sport-Bündel
der BIG.
Die BIG übernimmt 100 Prozent der Kosten, maximal aber 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren.
Das steht in Paragraph 26 Absatz 6 der BIG-Satzung. Rechnest Du den Wert auf ein Jahr herunter, sind es 150
Euro pro Jahr.
Eine Bedingung ist zentral und wird oft übersehen: Die Sportmedizin der BIG setzt
eine ärztliche Bescheinigung voraus. Die Untersuchung muss nach ärztlicher Bescheinigung
geeignet und notwendig sein, um kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten und ihre
Verschlimmerung zu vermeiden. Ohne diesen ärztlichen Nachweis gibt es keinen Zuschuss.
Damit ist klar, worum es geht: Diese Leistung ist eine sportmedizinische
Vorsorge-Untersuchung im Rahmen Deiner gesetzlichen Krankenversicherung, kein Ersatz für eine
Leistungsdiagnostik im Profisport. Sie richtet sich an gesundheitsbewusste, aktive Versicherte, die ihren
Körper vor Belastung sicher checken lassen wollen.
Ein Pluspunkt, den nicht jede Kasse bietet: Bei der BIG-Sportmedizin brauchst Du
weder eine Vereinsmitgliedschaft noch eine Wettkampflizenz. Du musst also kein
Vereinssportler sein, um den Zuschuss zu nutzen. Das macht die Leistung gerade für Breitensportler und
Freizeitathleten gut zugänglich.
Osteopathie ist die zweite Säule im Sport-Bündel.
Die BIG direkt gesund übernimmt die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr, erstattet werden 40 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Daraus ergibt sich ein Jahresmaximum von bis zu 160 Euro. Die Rechtsgrundlage ist Paragraph 11 Absatz 6 SGB
V in Verbindung mit Paragraph 26 Absatz 2 der BIG-Satzung.
Anders als bei einem Sachleistungs-Modell zahlst Du die Behandlung zunächst selbst
und reichst die Belege danach bei der BIG ein. Wichtig: Erstattet werden 40 Euro pro Sitzung, höchstens aber
die tatsächlichen Rechnungskosten. Kostet eine Sitzung weniger als 40 Euro, erstattet die BIG den
tatsächlichen Betrag.
Bei den Behandlern bist Du flexibel. Die BIG-Satzung nennt
drei zugelassene Erbringer-Kategorien: einen Heilpraktiker mit Zusatzausbildung
Osteopathie, einen Physiotherapeuten mit osteopathischer Vollausbildung oder einen Arzt. Es gibt also keine
geschlossene Liste, an die Du gebunden bist.
Rehabilitationssport, kurz Rehasport, hilft Dir, nach einer Verletzung oder bei
einer chronischen Beschwerde wieder in Bewegung zu kommen, in der Gruppe und unter fachlicher Anleitung.
Als gesetzliche Krankenkasse übernimmt die BIG direkt gesund die Kosten für Rehasport nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX.
Das ist eine gesetzliche Leistung, die jede GKV erbringt.
Den Rehasport verordnet Dir Dein Arzt, danach bewilligt die Krankenkasse die
Maßnahme. Die konkreten Bewilligungsvoraussetzungen, der Umfang der Übungseinheiten und der
Bewilligungszeitraum richten sich nach Deiner ärztlichen Verordnung und der aktuellen Praxis der BIG.
Für Sportler ist Rehasport vor allem nach einer Verletzung interessant, etwa beim
Wiederaufbau nach einer Operation am Knie oder an der Schulter, oder bei wiederkehrenden Beschwerden, die
Dich beim Training ausbremsen. Du trainierst dann in einer angeleiteten Gruppe, oft mit Schwerpunkt auf
Beweglichkeit, Kraft und Koordination. Typische Anlässe für eine Rehasport-Verordnung sind:
Weil sich Umfang und Konditionen beim Rehasport im Lauf der Zeit ändern können,
nenne ich Dir hier bewusst keinen festen Stundenwert, sondern verweise Dich für den aktuellen Stand direkt
an die BIG. So bekommst Du die verbindliche Auskunft für Deine Situation.
Hier wird es oft verwechselt, deshalb trenne ich die beiden Wege sauber. Die BIG hat
zwei verschiedene Mechanismen rund um Fitness: einen Zuschuss zu Präventionskursen und
einen Bonus im Bonusprogramm. Beide existieren, sie sind aber nicht dasselbe.
Praktisch gedacht: Den Fitness-Zuschuss sicherst Du Dir, indem Du an einem
zertifizierten Präventionskurs teilnimmst und am Ende eine Teilnahmebestätigung einreichst,
die mindestens 70 Prozent der Kurseinheiten nachweist. Achte schon bei der Kurswahl darauf, dass der Kurs
nach Paragraph 20 SGB V zertifiziert ist, sonst greift der Zuschuss nicht. Welche Kurse aktuell anerkannt
sind und wie Du die Bestätigung einreichst, erfährst Du direkt bei der BIG auf big-direkt.de.
Ehrlich eingeordnet: Die Sport-Leistungen der BIG richten sich vor allem an
gesundheitsbewusste Hobby- und Breitensportler. Wer regelmäßig läuft, ins Fitnessstudio
geht, im Verein spielt oder einfach fit bleiben will, holt aus dem Sport-Bündel den meisten Nutzen. Die
Sportmedizin ist eine Vorsorge-Untersuchung mit kardialem und orthopädischem Fokus, kein Ersatz für eine
Leistungsdiagnostik im Profisport.
Ein Punkt zur Erreichbarkeit, den Du kennen solltest: Die BIG ist eine
digital ausgerichtete Direktkasse. Vieles läuft online und telefonisch, der Direktservice
ist unter 0800 54565456 rund um die Uhr und kostenlos erreichbar. Für Versicherte im Raum Aachen, Dortmund,
Düsseldorf, Köln und München gibt es zusätzlich BIGshops als Anlaufstellen vor Ort. Wenn Du Deine Anliegen
gern digital regelst, passt dieser Zuschnitt gut.
Neben den Satzungsleistungen belohnt die BIG sportliches Verhalten im
BIGtionär-Bonusprogramm. Wer Mitglied in einem qualitätsgesicherten Fitnessstudio ist, im
Sportverein aktiv ist, an einer Sportveranstaltung teilnimmt oder das Sportabzeichen ablegt, bekommt dafür
Bonus-Punkte. Aus dieser Sport-Gruppe wird allerdings maximal eine Maßnahme pro Jahr gutgeschrieben.
Das gehört thematisch zum Bonusprogramm, nicht zu den Satzungsleistungen. Welche
Sport-Maßnahmen wie viele Punkte bringen und wie Du den Bonus auszahlen lässt, liest Du auf der Seite zur welche Sport-Maßnahmen Punkte bringen.
Wie viel zahlt die BIG für die sportmedizinische Untersuchung?
Die BIG direkt gesund übernimmt 100 Prozent der Kosten einer sportmedizinischen Untersuchung, maximal
aber 300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren. Das steht in Paragraph 26 Absatz 6 der BIG-Satzung.
Wichtig: Der Deckel gilt für zwei Kalenderjahre zusammen, nicht pro Jahr. Annualisiert sind das 150
Euro pro Jahr. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung, dass die Untersuchung geeignet und
notwendig ist.
Übernimmt die BIG die Kosten für Osteopathie?
Ja. Die BIG direkt gesund übernimmt die Kosten für maximal vier Osteopathie-Sitzungen je
Kalenderjahr. Erstattet werden 40 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten,
zusammen also bis zu 160 Euro pro Jahr. Rechtsgrundlage ist Paragraph 26 Absatz 2 der BIG-Satzung.
Behandeln darf ein Heilpraktiker mit Zusatzausbildung Osteopathie, ein Physiotherapeut mit
osteopathischer Vollausbildung oder ein Arzt.
Wie oft kann ich die sportmedizinische Untersuchung nutzen?
Der Zuschuss von bis zu 300 Euro gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren zusammen, nicht pro
Jahr. Du planst die Untersuchung also über diesen Zwei-Jahres-Zeitraum. Annualisiert entspricht das
150 Euro pro Jahr. Maßgeblich ist immer der Höchstbetrag von 300 Euro innerhalb der zwei
Kalenderjahre.
Zahlt die BIG einen Zuschuss zum Fitnessstudio?
Hier gibt es zwei Wege. Erstens den Fitness-Zuschuss: Die BIG bezuschusst zertifizierte
Präventionskurse mit bis zu 120 Euro je Kurs, maximal zwei Kurse pro Jahr, zusammen bis zu 240 Euro
pro Jahr (Paragraph 17 Satzung). Zweitens den Fitness-Bonus: Eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft wird
im BIGtionär-Bonusprogramm mit 10 Euro je Maßnahme belohnt. Beide sind getrennte Mechanismen. Den
Studio-Bonus erkläre ich auf der Seite zum BIG-Bonusprogramm.
Welche Sportleistungen bietet die BIG insgesamt?
Die BIG direkt gesund bündelt vier Sport-Leistungen: Sportmedizin mit 100 Prozent Kostenübernahme bis
300 Euro innerhalb von zwei Kalenderjahren, Osteopathie mit bis zu 160 Euro pro Jahr, einen Zuschuss
zu zertifizierten Präventionskursen bis zu 240 Euro pro Jahr und Rehasport als gesetzliche Leistung
nach Paragraph 64 Absatz 1 Nummer 3 SGB IX. Alle Satzungswerte stammen aus dem 16. Nachtrag der
BIG-Satzung, Stand 01.01.2026.
Muss ich Vereinsmitglied sein, um den Sportmedizin-Zuschuss zu bekommen?
Nein. Für den Sportmedizin-Zuschuss der BIG brauchst Du weder eine Vereinsmitgliedschaft noch eine
Wettkampflizenz. Das macht die Leistung gerade für Hobby- und Breitensportler gut zugänglich.
Voraussetzung ist allein eine ärztliche Bescheinigung, dass die Untersuchung geeignet und notwendig
ist, um kardiale oder orthopädische Erkrankungen zu verhüten.
Was ist der Unterschied zwischen Fitness-Zuschuss und Fitness-Bonus bei der BIG?
Der Fitness-Zuschuss ist eine Satzungsleistung: Die BIG bezuschusst zertifizierte Präventionskurse
mit bis zu 240 Euro pro Jahr (zwei Kurse zu je 120 Euro, mindestens 70 Prozent Teilnahme). Der
Fitness-Bonus ist Teil des BIGtionär-Bonusprogramms: Eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft wird mit 10
Euro je Maßnahme belohnt, aus der Sport-Gruppe wird maximal eine Maßnahme pro Jahr gutgeschrieben.
Zuschuss und Bonus sind zwei verschiedene Töpfe mit eigenen Bedingungen.